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Nicht in U.lb.Frau im Walde - St. Felix ansässige Personen müssen für das Sammeln von Pilzen pro Tag und Person eine Gebühr von € 10,00 zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 0,80 entrichten.
Die Genehmigung kann online auf www.mysuedtirol.info erworben werden.
Das Pilzesammeln ist nur an geraden Tagen von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr erlaubt.
Das Pilzesammeln ist in Südtirol mit Landesgesetz geregelt, die wichtigsten Vorschriften sind wie folgt:
- Personen, welche in der Gemeinde ansässig sind wo sie Pilze sammeln wollen, dürfn bis zu 2 kg pro Tag und Person sammeln;
- Personen, welche nicht in der Gemeinde ansässig sind wo sie Pilze sammeln wollen, dürfen bis zu 1 kg pro Tag und Person sammeln;
- die gesammelten Pilze müssen vor Ort grob gereinigt und in einem festen, offenen und gut durchlüfteten Behälter transportiert werden;
- die Verwendung von Rechen und Harken ist verboten.
Ortsansässige müssen beim Pilze sammeln lediglich einen Personalausweis mit sich führen.
Datei herunterladen (322 KB) - .PDF
22.06.2011
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